Egal, ob Sie eine Arztpraxis gründen, eine bestehende Praxis übernehmen oder Ihre rechtliche Struktur optimieren möchten, wir stehen Ihnen mit fundiertem Wissen im Medizinwirtschaftsrecht zur Seite. In einer sich ständig wandelnden medizinischen Landschaft ist es von entscheidender Bedeutung, als Arzt oder Ärztin die rechtliche Struktur der eigenen Praxis optimal zu gestalten. Das Medizinwirtschaftsrecht spielt dabei eine essenzielle Rolle.
Der Begriff des Medizinwirtschaftsrechts ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von rechtlichen Rahmenbedingungen, die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit von medizinischen Leistungserbringern, insbesondere Ärzten verbunden sind, und vereint damit Medizinrecht, Gesellschaftsrecht und andere Teilbereiche des Wirtschaftsrecht. Das Medizinwirtschaftsrecht betrachtet nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ärzte, Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen, sondern auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Vertragsbeziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen sowie die Vergütungssysteme. Mit seinem interdisziplinären Ansatz kommt dem Medizinwirtschaftsrecht, in einer zunehmend komplexen und regulierten medizinischen Landschaft, in der sowohl medizinische als auch wirtschaftliche Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden müssen, immer mehr Bedeutung zu.
Das Medizinwirtschaftsrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, das ständigem Wandel unterliegt. In den vergangenen Jahren haben sich die beruflichen Rahmenbedingungen für Ärzte und andere medizinische Leistungserbringer erheblich verändert. Diese Änderungen wurden mit dem Ziel eingeführt, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern, die Rechte der Patienten zu stärken und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Insbesondere haben sie einen großen Einfluss auf die Vertragsbeziehungen zwischen Ärzten, Patienten und anderen Akteuren im Gesundheitswesen. Ärzte und andere Beteiligte sind daher gefordert, sich kontinuierlich weiterzubilden und sich den rechtlichen Anforderungen anzupassen.
Unsere Kanzlei unterstützt und berät Sie gezielt im Medizinwirtschaftsrecht und hat sich schwerpunktmäßig auf die Gestaltung von Verträgen im Bereich Gründung, Kauf/Verkauf, Anstellung für verschiedene Praxisformen, wie Einzelpraxen, Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) spezialisiert. Wir unterstützen unsere Mandanten zudem bei der Beratung und Vertragsgestaltung im Bereich der Praxisnachfolge und Praxisübergabe, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Weiterhin bieten wir umfassende Beratung im Bereich Mergers & Acquisitions, um Ärzten bei Verhandlungen und Transaktionen mit Investoren professionell zur Seite zu stehen
Im Bereich des Medizinwirtschaftsrechts wirft eine Gesetzesänderung ihren Schatten voraus. Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und bringt wichtige Neuerungen für Ärzte mit sich. Es hat u. a. das Ziel, die Transparenz und Rechtssicherheit für kooperationswillige Freiberufler, einschließlich Ärzte, zu erhöhen.
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung und Expertise im Bereich des Personengesellschaftsrechts und berät Ärzte umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem MoPeG. Wir unterstützen Sie dabei, bestehende Gesellschaftsverträge anzupassen und von den neuen Regelungen zu profitieren. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.
Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung in allen Belangen des Vertragswesens im medizinischen Bereich. Dabei unterstützen wir Sie entlang des kompletten Lebenszyklus Ihrer Praxis oder Ihres Unternehmens.
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Das MoPeG bringt wichtige Neuerungen für Ärzte, um die Transparenz und Rechtssicherheit zu erhöhen. Dazu gehören klare Kündigungsfristen, eine vereinfachte Beschlussfassung, der Fortbestand der BAG in Krisenzeiten, die Registrierungsmöglichkeit für GbR, eine einfachere Umwandlung in ein MVZ und neue Finanzprodukte für eingetragene BAG. Unsere Kanzlei berät Ärzte umfassend zu den Möglichkeiten des MoPeG.
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