Die Verträge, mit denen Ärzte konfrontiert werden, sind sehr unterschiedlich und von verschiedenen Faktoren abhängig. Dabei spielen etwa die Praxisform, der Standort der Praxis und die Fachrichtung des Arztes eine Rolle. Verträge können insbesondere die Praxisgründung, den Praxisverkauf, die Anstellung von Ärzten oder die Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern (wie z. B. der Praxis-Mietvertrag) regeln. Entsprechend komplex sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, die diese Verträge beeinflussen.
Speziell bei der Gründung einer Arztpraxis bieten sich mehrere Möglichkeiten. Beispielsweise bei der Gründung einer Einzelpraxis als Freiberufler, bei der Bildung einer Gemeinschaftspraxis oder einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), oder bei der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in Form einer GbR oder GmbH.
Jede dieser Formen hat ihre eigenen spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen, die in den entsprechenden Verträgen abgebildet werden müssen.
Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über Ihre Möglichkeiten in den jeweiligen Praxisformen:
Die Einzelpraxis ist die traditionelle und am weitesten verbreitete Praxisform unter Ärzten. In dieser Konstellation betreibt der Arzt seine Praxis allein und trägt die volle Verantwortung für seine ärztlichen Entscheidungen und die Betriebsführung.
Im rechtlichen Kontext wird die Einzelpraxis in Deutschland stets in Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit geführt.
In Bezug auf das Zulassungsrecht muss der Arzt eine Zulassung vom zuständigen Zulassungsausschuss der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) seines Landes erhalten, um Leistungen für gesetzlich Versicherte abrechnen zu können. Überdies muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Zulassung zu erhalten, einschließlich der Nachweis der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung.
In einer Einzelpraxis ist der Arzt auch dafür verantwortlich, Verträge mit Mitarbeitern, Lieferanten und Dienstleistern zu schließen. Diese Verträge müssen sorgfältig gestaltet werden, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Interessen des Arztes zu schützen.
Im Vergleich zu anderen Praxisformen bietet die Einzelpraxis eine größere Autonomie und Flexibilität, bringt jedoch auch eine größere Verantwortung und ein höheres Risiko mit sich. Daher ist es wichtig, dass Ärzte, die eine Einzelpraxis betreiben oder planen, sich gründlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vertragslandschaft informieren und professionellen rechtlichen Rat einholen.
Bei einer Praxisgemeinschaft handelt es sich um eine Form der Zusammenarbeit zwischen Ärzten, bei der sie bestimmte Ressourcen wie Praxisräume, Geräte und Personal gemeinsam nutzen, aber dennoch eigenständig und unabhängig voneinander arbeiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vertragslandschaft für eine Praxisgemeinschaft werden durch verschiedene gesetzliche Regelungen bestimmt.
Die Berufsausübungsgesellschaft (BAG) ist eine weitere gängige Praxisform, die mehrere Ärzte unterschiedlicher oder gleicher Fachrichtungen ermöglicht, ihre Tätigkeiten innerhalb einer gesetzlich anerkannten Gesellschaftsform zu bündeln. Diese Struktur ermöglicht eine gemeinsame Patientenbetreuung und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Personal.
Nach aktueller Rechtslage stehen in der Regel die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die Partnerschaft nach dem PartGG zur Verfügung.
Sie erfordert jedoch auch eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllt sind und dass die Interessen aller Mitglieder angemessen berücksichtigt werden.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind eine spezifische Praxisform, bei der Ärzte in einer institutionellen Struktur zusammenarbeiten. MVZ können entweder in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder als ärztlicher Zusammenschluss in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnerschaftsgesellschaft (PartGG) organisiert sein.
Rechtlich gesehen unterliegen MVZ den Regelungen des Gesellschaftsrechts sowie den Bestimmungen des Vertragsarztrechts und des ärztlichen Berufsrechts. Die Gründung eines MVZ erfordert eine Genehmigung durch den zuständigen Zulassungsausschuss bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) . Hierbei müssen die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sein, wie z. B. die ärztliche Leitung des MVZ und die Einhaltung der zulassungsrechtlichen Bestimmungen.
Die ärztliche Berufsausübung im MVZ unterliegt den gleichen Anforderungen wie in anderen Praxisformen, einschließlich der Erfüllung der fachlichen und qualitativen Standards.
MVZ können sowohl allgemeinmedizinische Leistungen als auch andere fachärztliche Leistungen anbieten. Bei der Beschäftigung von Ärzten im MVZ sind die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Hierzu gehören Fragen der Anstellung, Vergütung, Arbeitszeitregelungen und Urlaubsansprüche. Zudem sind auch Haftungsfragen und Versicherungsaspekte relevant, um den angestellten Ärzten ausreichenden Schutz zu gewährleisten.
Fachübergreifend müssen alle relevanten Verträge, die Anforderungen an Datenschutz und die Datensicherheit berücksichtigen. Als medizinische Einrichtungen müssen MVZ die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten und sicherstellen, dass persönliche Daten, wie Patientendaten angemessen geschützt sind.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vertragslandschaft bei MVZ sind komplex und erfordern eine fundierte Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Es ist ratsam, sich bei der Gründung und Führung eines MVZ von unseren erfahrenen Rechtsanwälten beraten zu lassen, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen.
Ob Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgesellschaft oder Medizinisches Versorgungszentrum als GbR, PartG, GmbH oder anderer Rechtsform. Für einen Arzt bieten sich vielfältige vertragliche Möglichkeiten und Herausforderungen, medizinische Dienstleistungen anzubieten. Wir beraten Sie hinsichtlich der Vertragsgestaltung und der regulatorischen Anforderungen.
Beim Praxiskaufvertrag bzw. Praxisübergabevertrag handelt es sich um einen Vertrag, der den Verkauf oder die Übertragung einer Arztpraxis regelt. Dabei gibt der bisherige Praxisinhaber seine Praxis an einen Nachfolger ab. Hierbei wird zwischen dem Verkauf der einzelnen Wirtschaftsgüter einer Praxis (Patientenstamm, Mitarbeiter, Geräte etc. – sog. Asset Deal) und dem Verkauf der Gesellschaftsanteile an einer BAG oder einem MVZ (sog. Share Deal) unterschieden. Dieser Vertrag unterliegt verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelungen.
Im Folgenden sind einige wichtige Aspekte aufgeführt, die bei einem Praxiskaufvertrag bzw. Praxisübergabevertrag zu beachten sind:
Es ist ratsam, bei einem Praxiskaufvertrag bzw. Praxisübergabevertrag die Unterstützung unserer spezialisierten Rechtsanwälte in Anspruch zu nehmen. Wir können die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen, den Vertrag gestalten und bei der Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer unterstützen.
Der Kauf oder Verkauf einer Praxis ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältig geplant und ausgeführt werden sollte. Wir unterstützen Sie dabei, die Fallstricke zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie die besten Bedingungen erhalten.
Bei Verhandlungen mit Investoren im Rahmen von Mergers and Acquisitions (M&A) im Gesundheitswesen müssen Ärzte bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen und Vertragslandschaften sowie etablierte Marktstandards im Bereich von Firmenübernahmen berücksichtigen. Diese Art von Verhandlungen bezieht sich auf den Kauf oder Verkauf von medizinischen Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Kliniken oder Praxen, und erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung und Gestaltung der Verträge. Der Verkauf kann durch Übertragung der Einzelwirtschaftsgüter einer Praxis (sog. Asset Deal) oder durch Abtretung der Gesellschaftsanteile an einer BAG oder einem MVZ (sog. Share Deal) durchgeführt werden, wobei die vorteilhafte Methode durch rechtliche und steuerliche Prüfung im Einzelfall festgelegt werden muss. Beim Verkaufsprozess sind einige wichtige Aspekte und Marktgepflogenheiten zu beachten:
Der Verkauf Ihrer Praxis an Investoren kann eine attraktive Option sein, bringt aber auch spezielle Herausforderungen und Haftungsrisiken mit sich. Wir beraten Sie bei diesen Verhandlungen und helfen Ihnen dabei, die für Sie optimalen Konditionen zu erreichen.
Die Umwandlung einer Praxis in ein MVZ kann zahlreiche Vorteile bieten, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Vertragsgestaltung. Wir unterstützen Sie in diesem Prozess und beraten Sie hinsichtlich aller relevanten rechtlichen Aspekte:
Es ist ratsam, während des gesamten Prozesses der Umwandlung einer Praxis in ein MVZ die Unterstützung erfahrener Rechtsanwälte und Berater in Anspruch zu nehmen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, eine reibungslose Umsetzung und den Schutz der Interessen aller Beteiligten sicherzustellen. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen als allgemeine Orientierung dienen und keine individuelle Rechtsberatung ersetzen können. Es ist ratsam, sich bei konkreten rechtlichen Fragen und Anliegen an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden, um eine fundierte und maßgeschneiderte Beratung zu erhalten. Jeder Fall kann einzigartige Umstände und rechtliche Anforderungen haben, die sorgfältig geprüft werden müssen. Bei der Umwandlung einer Praxis in ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) sind zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten. Es empfiehlt sich, frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Umsetzung gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den individuellen Bedürfnissen zu gewährleisten.
Es gibt verschiedene mögliche Rechtsformen für eine Arztpraxis. Diese reichen von einer Einzelpraxis über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw. Partnerschaftsgesellschaft bis hin zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Jede Rechtsform hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, und die Wahl der passenden Form hängt von vielen individuellen Faktoren ab.
Abhängig von den konkreten regulatorischen Vorgaben haben Ärzte die theoretische Möglichkeit, ihre Praxis als GmbH zu gründen. Diese Form der Kapitalgesellschaft bietet einige Vorteile, darunter eine begrenzte Haftung und ggf. Vorteile bei Pensionsrückstellungen. Allerdings ist die Gründung einer GmbH mit bestimmten Anforderungen und Aufwänden verbunden, einschließlich formalisierter Gründung und höheren Kosten für die laufende Buchhaltung. Problematisch ist die Zulassung einer Ärzte-GmbH an der vertragsärztlichen Versorgung, sodass alternativ ggf. ein MVZ in der Rechtsform einer GmbH zu gründen ist.
BAG steht für Berufsausübungsgemeinschaft. Es handelt sich dabei um eine Form der Zusammenarbeit zwischen Ärzten, bei der sie sich zu einer gemeinsamen Praxis zusammenschließen. Eine BAG bietet viele Vorteile, darunter die Möglichkeit, Ressourcen zu teilen und gemeinsam Patienten zu betreuen.
Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) und eine Praxisgemeinschaft sind beide Formen der Zusammenarbeit zwischen Ärzten, sie unterscheiden sich jedoch in ihrer organisatorischen und rechtlichen Struktur. Eine BAG betreibt eine gemeinsame Praxis, teilt eine Patientenkartei und rechnet über eine gemeinsame Abrechnungsnummer ab. Die Praxisgemeinschaft hingegen besteht aus unabhängigen Praxen, die bestimmte Ressourcen wie Praxisräume und Geräte teilen, aber getrennte Patientenkarteien führen und individuell abrechnen.
Die Umwandlung einer Praxis in ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist ein komplexer Prozess, der viele rechtliche Aspekte beinhaltet. Dazu gehören unter anderem die Gestaltung des Umwandlungsvertrags, die Zulassung und Regelung der ärztlichen Berufsausübung im MVZ, die Anstellung von Ärzten im MVZ und Fragen der Haftung und des Datenschutzes.
Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern einer Praxis. Er sollte alle wichtigen Aspekte der Zusammenarbeit abdecken, einschließlich der Verteilung der Gewinne und Verluste, der Entscheidungsfindung, der Beendigung der Gesellschaft (einschließlich erheblicher zulassungsrechtlicher Fragen) und der Haftung der Gesellschafter. Die genaue Gestaltung des Vertrags hängt von vielen individuellen Faktoren ab und sollte von einem erfahrenen Rechtsanwalt vorgenommen werden.
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