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Dorn & Freudenberg Medizinwirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Beratung bei Praxisgründung Frankfurt

Ihre kompetenten Rechtsanwälte im Medizin- und Wirtschaftsrecht

Juristische Beratung bei Praxisgründung

Sie planen den Weg in die Selbstständigkeit? Die Gründung einer (Zahn-)Arztpraxis, einer Gemeinschaftspraxis bzw. Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) ist ein wichtiger Schritt in der Karriere. Doch die Freude über die Existenzgründung kann schnell vorbei sein. Der wirtschaftliche Erfolg der Praxis hängt stark von den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab..

Als Mediziner werden Sie in Ihrer Ausbildung nicht auf rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen vorbereitet. Doch gerade bei Gründung einer Praxis, egal ob als Arzt, Zahnarzt oder Physiotherapeut, kann schnell der Überblick über die umfangreichen rechtlichen Rahmenbedingungen  verloren gehen. Im schlimmsten Fall scheitert die Gründung. Aus diesem Grund ist die Hinzuziehung eines Anwalts für Medizinwirtschaftsrecht sinnvoll. Neben der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Arbeitsverträgen und Mietverträgen kümmern wir uns auch um ihre zulassungsrechtlichen Fragestellungen, oder den Einstieg durch Anteilskauf in eine Berufsausübungsgemeinschaft oder ein MVZ.

Die richtige Kooperationsform finden

Die passende Kooperationsform ist einer der wichtigsten Aspekte bei der Praxisgründung. In Deutschland ist die Einzelpraxis am stärksten verbreitet. Doch es stehen Ärzten unterschiedlicher Formen zum Zusammenschluss und zur Zusammenarbeit mit Berufskollegen zur Verfügung:
  • Organisationsgemeinschaft
    • Geläufig sind die Apparategemeinschaft, die Laborgemeinschaft oder die Praxisgemeinschaft.
    • Innerhalb der Praxisgemeinschaft betreiben die zusammengeschlossenen Ärzte eine eigene Praxis mit eigener Abrechnungsziffer.
    • Die Räume werden und die Arbeitskraft des Praxispersonals werden geteilt.
    • Die optimierte Auslastung der Ressourcen reduziert die Kosten.
    • Wichtig: Strikte Trennung der Patientendaten. Es drohen abrechnungstechnische und auch strafrechtliche Konsequenzen.
  • Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
    • Nach außen hin betreiben die Ärzte eine gemeinsame Praxis. Sie werden auf gemeinsame Rechnung unter einer Abrechnungsziffer tätig.
    • Dafür muss ein eigenständiger Rechtsträger gegründet werden, üblicherweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Der Gesellschaftsvertrag sollte die Angelegenheiten der Gesellschafter passgenau regeln, wie Finanzierung, Entscheidungsfindung, Gewinnverteilung, Haftung und Abfindung bei Ausstieg.
    • Zu den besonderen Varianten der Berufsausübungsgemeinschaft zählen die Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) und die Teilbetriebsausübungsgemeinschaft.
  • MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum)
    • Bei dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) handelt es sich um eine Einrichtung, in der Ärzte aus einer oder verschiedenen Fachrichtungen als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind.
    • Anders als bei einer BAG sind die Ärzte nicht einzeln zugelassen, sondern das MVZ erhält eine Zulassung als Institution.
    • Gründer und Inhaber können nicht nur Vertragsärzte, sondern auch Krankenhäuser sein.
    • Ein MVZ wird in der Regel in Form einer GmbH oder GbR betrieben.

Praxisgründung - Finanzierung

Für die Finanzierung gibt es viele Möglichkeiten:
  • Eigenfinanzierung
    • Grundsätzlich sollten die Inhaber ein gewisses Maß an Eigenkapital aufbringen. Daneben können Sie die Praxis durch Vergabe von Darlehen an diese finanzieren.
  • Kreditfinanzierung durch eine Bank
    • Neben der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) sind viele Großbanken, Volksbanken und Sparkassen der Finanzierung von Arztpraxen aufgeschlossen. Wir unterstützen Sie bei den Verhandlungen und stellen ggf. Vertragsentwürfe zur Verfügung.
  • Finanzierung durch einen Investor
    • An einem MVZ kann sich ein Investor beteiligen, bspw. um einen hohen Kapitalbedarf für geplante Investitionen zu decken
  • Leasing- oder Mietkauf
    • Der Businessplan kann durch Leasing- oder Mietkauf ergänzt werden. Beide Formen bieten sich hinsichtlich der Ausstattung der Praxis an, zum Beispiel für Diagnosegeräte.

Wichtige Schritte bis zu Ihrer eigenen Arztpraxis

  • Verträge für Ärzte

    • Die relevanten Verträge mit Mitgesellschaftern, Mitarbeitern, Vermietern etc. müssen erstellt, verhandelt und abgeschlossen werden.

  • Zulassung als Vertragsarzt

    • Sie müssen als Vertragsarzt zugelassen sein, um gesetzlich versicherte Patienten behandeln zu dürfen.

  • Businessplan

    • Ein guter Businessplan ist essentiell für alle betriebswirtschaftlichen Aspekte wie (zukunftsorientierte) Finanzplanung und Marketing.

  • Standort

    • Um eine Überversorgung durch (Fach-)Ärzte zu vermeiden, gibt es Beschränkungen durch die kassenärztliche Vereinigung.

  • Berufshaftpflichtversicherung

    • Für akademische Heilberufe müssen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese steht im Falle eines Schadensfalls für Sie ein.

  • Praxisschild

    • Das Praxisschild muss alle relevanten Angaben (Name, Facharztbezeichnung, Sprechstunden) enthalten. 

    • Die Berufsordnung der Ärzte schreibt die Größe und Ausgestaltung des Praxisschildes vor. 

Ihre Anwälte für eine erfolgreiche Praxisgründung

Die Gründung einer Arztpraxis ist aufwendig. Es stellen sich viele Fragen: von der richtigen Kooperationsform, der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung , der Finanzierung bis hin zur Anstellung von Personal. Als Anwälte für Medizinwirtschaftsrecht beraten wir Sie in allen Fragen rund um Vertragsgestaltungen, mögliche Rechtsformen Ihrer Praxis und wichtige arbeitsrechtliche Angelegenheiten im Personalbereich. Falls Sie eine Zusammenarbeit mit einem Krankenhaus planen oder ein MVZ gründen möchten, sind wir auch hiermit vertraut. Schalten Sie jetzt einen Rechtsanwalt ein, um bei Ihrer Praxisgründung keine unerwünschten Überraschungen zu erleben. Unser erfahrenes Team ist der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es um Ihre erfolgreiche Zukunft in einem Heilberuf geht.

Einzelpraxis oder doch lieber eine Berufsausübungsgemeinschaft oder ein MVZ? Als Anwälte für Medizinwirtschaftsrecht helfen wir Ihnen, die richtigen Entscheidungen bei der Praxisgründung zu treffen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die erste Zulassungsvoraussetzung ist der Arztregistereintrag. Für diesen müssen Sie Ihre Approbation als Arzt und zahlreiche weitere Unterlagen zu Ihrer beruflichen Tätigkeit vorlegen. Ein weiteres Kriterium ist der Abschluss einer Weiterbildung in einem Fachgebiet. Außerdem müssen Sie auch die persönliche Eignung besitzen (z. B. Prüfung des polizeilichen Führungszeugnisses).

Öffentliche Fördermittel werden von Bundesländern, der zuständigen Kassenärzt­lichen Vereinigung (KV) und immer häufiger auch von Kommunen bereitgestellt. Bei der Höhe wird nach Standort, Neugründung, Praxisübernahme oder Gründung einer Zweigpraxis unterschieden.

Die Kosten für eine Praxisübernahme sind in der Regel höher, da der Verkäufer einen angemessenen Kaufpreis erwartet. Doch mit einer Praxisübernahme erwerben Sie eine laufende Praxis mit Patienten, Mitarbeitern und Geräten, sodass Sie sofort loslegen und Einnahmen erzielen können.

Entscheiden Sie sich für den Kauf einer bestehenden Praxis, sind neben dem Kaufpreis auch weitere Aspekte wie laufende Miet- und Leasingverträge, bestehende Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern sowie Gewährleistung und Haftung des Verkäufers und Überleitung der KV-Zulassung zu beachten. Wichtig sind auch die bestehenden Schulden des Vorgängers, welche Sie ggf. übernehmen.

Als Praxisbetreiber für Heilberufe sind Sie verpflichtet, außen ein Schild mit allen relevanten Angaben (Name, Facharztbezeichnung, Sprechstunden) anzubringen. In Bezug auf Größe und Ausgestaltung gibt es in der Berufsordnung für Ärzte ebenfalls einige Regelungen. Insbesondere ist berufswidrige Werbung verboten.

Ärzte können sich zu einer Organisationsgemeinschaft (Praxisgemeinschaft), Berufsausübungsgemeinschaft (BAG – umgangssprachlich: Gemeinschaftspraxis) oder zu einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) zusammenschließen.

Zunächst müssen Sie Ihren passenden Standort und eine geeignete Kooperationsform suchen. Dann könne Sie die Aufnahme ins Arztregister und die 
notwendige Zulassung beantragen. Damit erhalten Sie dann auch die Genehmigungen für qualitätsgesicherte Leistungen.

Ein MVZ besitzt für die Vertragsarztzulassung nur eine Zulassungsnummer der Kassenärztlichen Vereinigung. Unter dieser Zulassung praktizieren mehrere Ärzte als Gesellschafter oder Angestellte. Ein Arzt fungiert als medizinische Leitung.

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