In unserer immer komplexer werdenden Gesellschaft spielt das Gesellschaftsrecht eine zunehmend wichtige Rolle, nicht nur für die etwa 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland, sondern auch für zahlreiche andere Bereiche, einschließlich der medizinischen Praxis. Medizinische Praxen und medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind ebenso wie Unternehmen juristische Gebilde, die rechtlich in bestimmter Weise gestaltet und strukturiert sind. Das Gesellschaftsrecht spielt daher eine wichtige Rolle, nicht nur bei der Gründung einer medizinischen Praxis oder eines MVZ, sondern auch im laufenden Betrieb und bei einer möglichen Umstrukturierung oder Übertragung.
Dabei geht es nicht nur um Fragen der Haftung und der Verantwortung, sondern auch um Themen wie die Entscheidungsbefugnisse der Ärzte, die Verteilung der Gewinne und Verluste und den Umgang mit eventuellen Schwierigkeiten im Betrieb. In all diesen Fällen bildet das Gesellschaftsrecht die rechtliche Grundlage für einen sicheren, reibungslosen und wirtschaftlichen Betrieb.
Daher ist das Gesellschaftsrecht nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Ärzte und Mediziner von großer Bedeutung. Ob es um die Gründung, die Umstrukturierung oder die Abwicklung einer Praxis oder eines MVZ geht – ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht kann in all diesen Situationen eine wichtige Unterstützung sein und dazu beitragen, die optimale Lösung zu finden. Kenntnisse im Gesellschaftsrecht sind daher auch für Mediziner nicht nur wünschenswert, sondern unerlässlich.
Das Gesellschaftsrecht beinhaltet alle Bestimmungen zu den Gründungsvoraussetzungen, den Rechten und Pflichten der Organe der Gesellschaft (wie dem Aufsichtsrat oder der Gesellschafterversammlung), der Umfirmierung sowie der Auflösung und Liquidation der Gesellschaft. Es ist eng mit dem Handelsrecht verbunden. Diese Regelungen richten sich im Allgemeinen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Daneben gibt es für jede Gesellschaftsform spezielle Gesetze, wie zum Beispiel:
Insbesondere als Geschäftsführer und Gesellschafter ist es von großer Bedeutung, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gesellschaft zu kennen, da man im schlimmsten Fall persönlich haftbar gemacht werden kann.
Zentraler Ausgangspunkt ist die jeweilige Gesellschaftsform. Hier erfolgt eine Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die Wahl der Rechtsform hängt davon ab, ob eine Person oder ein bestimmtes Kapital für die Haftung der Gesellschaft verantwortlich ist. Im Gesellschaftsrecht sind folgende Arten von Personengesellschaften zu unterscheiden:
Es gibt auch mehrere Kapitalgesellschaften:
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Mischformen, durch die Unternehmen von haftungs- und steuerrechtlichen Vorteilen profitieren können.
Die Gründung eines Unternehmens erfolgt auf der Grundlage der Gesellschaftsverträge. In diesen Vereinbarungen werden die maßgeblichen Beteiligungen und Aufgaben der einzelnen Beteiligten festgelegt. Die Gesellschafter haben hierbei wesentliche Entscheidungsfreiheiten, beispielsweise in Bezug auf die Wahl der Rechtsform, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Höhe der Vergütung. Dabei müssen jedoch die entsprechenden Gründungsvoraussetzungen beachtet werden.
Neben dem Gesellschaftsvertrag und dem Stammkapital sind auch die Eintragung ins Handelsregister sowie die Beurkundung durch einen Notar zwingend erforderlich. Fehler bei der Gründung können schwerwiegende Folgen haben. In solchen Fällen tragen die Gesellschafter die Konsequenzen, was insbesondere bei einer unbegrenzten persönlichen Haftung zu schweren finanziellen Einbußen führen kann. Daher ist es von großer Bedeutung, die Gründung einer Gesellschaft von einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen.
Sie haben Interesse an der Gründung/Umwandlung/Akquisition einer Gesellschaft? Werden Ihre Gewährleistungsrechte oder Gesellschafterstreitigkeiten beeinträchtigt?
Der Markt befindet sich ständig im Wandel und es ist wichtig, dass Sie darauf reagieren. Da es um Ihre unternehmerische Existenz geht, ist es von großer Bedeutung, dass Sie rechtlich abgesichert sind.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung. Sie schildern uns kurz den Sachverhalt und wir geben Ihnen eine erste Einschätzung. Wenn wir Ihr Mandant werden, beginnen wir umgehend mit der Arbeit. Dabei berücksichtigen wir unsere langjährige berufliche Praxiserfahrung und die aktuelle Rechtsprechung, um die bestmögliche Vorgehensweise zu ermitteln. Gerne übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Gerichten, anderen Gesellschaftern, Gesellschaftsorganen oder der gegnerischen Partei, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Selbstverständlich erfolgt die Zusammenarbeit in enger Absprache mit Ihnen, da es Ihr Unternehmen ist und wir Ihren Wünschen, Forderungen und Bedürfnissen am besten gerecht werden möchten. Unsere Leitlinie ist die außergerichtliche Streitbeilegung. Wir bieten Schlichtungsmöglichkeiten an, um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Falls erforderlich, setzen wir Ihr Recht jedoch auch gerichtlich durch.
Als Anwälte für Wirtschaftsrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Belangen: vom Handelsrecht über Probleme bei Gesellschaften. Ständige neue Verordnungen, Reformen und aktuelle Rechtsprechung machen das Wirtschaftsrecht so dynamisch und unübersichtlich. Mit unserer Beratung sind sie auf der rechtlich sicheren Seite. Durch unsere langjährige Praxiserfahrung haben Sie mit uns einen kompetenten und diskreten Partner an Ihrer Seite. Unsere Tätigkeit für Sie umfasst dabei folgende Leistungen:
Beratung von Unternehmen und Geschäftsführern
Gesellschaftsverträge & Wirtschaftsvertragsrecht
Compliance
Gesellschafterstreitigkeiten
Prozessführung / Klage
Es gibt zwei Arten von Unternehmen: Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG, PartG, EWIV) und Kapitalgesellschaften (wie GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG, SE, SCE, eG, KGaA).
Im Gesellschaftsrecht gibt es verschiedene Mischformen und Umwandlungen von Rechtsformen für Unternehmen, die auch als Merger and Acquisition (M&A) bezeichnet werden. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) unterscheidet dabei zwischen Verschmelzung/Fusion, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragung.
Um eine GmbH zu gründen, wird ein Gesellschaftervertrag benötigt. Dieser Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden, was bedeutet, dass die Anwesenheit eines Notars bei der Gründung erforderlich ist.
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