Rechtsanwalt Dr. jur. Dorn ist Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er ist seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem im Medizinrecht tätig.
Seit 2019 ist Herr Dr. jur. Alexander Dorn Vorsitzender des Fachausschusses im Bereich Medizinrecht für die Rechtsanwaltskammerbezirke Koblenz und Zweibrücken sowie regelmäßig Referent für medizinrechtliche und medizinstrafrechtliche Themen bei Fachkongressen und Fortbildungsveranstaltungen.
Herr Dr. jur. Alexander Dorn wurde 2021 in dem Nachrichtenmagazin FOCUS unter die 18 deutschen Top-Rechtsanwälte im Medizinrecht gelistet; in den Jahren 2022 und 2023 erhielt er das Prädikat „besonders oft empfohlen“.
Herr Dr. Dorn berät und vertritt Ärzte, Praxen, MVZ, Labore und Krankenhäuser in allen rechtlichen Angelegenheiten. Beispielhaft sind zu nennen:
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