Dorn & Freudenberg Medizinwirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Medizinrecht Wiesbaden

Experten im Medizinwirtschaftsrecht

Unser Schwerpunkt im Medizinrecht - Medizinwirtschaftsrecht

Egal, ob Sie eine Arztpraxis gründen, eine bestehende Praxis übernehmen oder Ihre rechtliche Struktur optimieren möchten, wir stehen Ihnen mit fundiertem Wissen im Medizinwirtschaftsrecht zur Seite. In einer sich ständig wandelnden medizinischen Landschaft ist es von entscheidender Bedeutung, als Arzt oder Ärztin die rechtliche Struktur der eigenen Praxis optimal zu gestalten. Das Medizinwirtschaftsrecht spielt dabei eine essenzielle Rolle.

Was ist das Medizinwirtschaftsrecht?

Die Vertragslandschaft im medizinischen Bereich ist vielfältig und von zahlreichen rechtlichen Rahmenbedingungen geprägt. Ärzte müssen sich mit einer Vielzahl von Verträgen auseinandersetzen – von der Vertragsgestaltung des Gesellschaftsvertrags, über Praxiskaufverträge bis hin zur Umwandlung einer Praxis in ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Dabei spielen neben dem allgemeinen Wirtschaftsrecht insbesondere regulatorische Vorgaben, das vertragsärztliche Zulassungsrechts sowie gesellschaftsrechtlich relevante Vorgaben des ärztlichen Berufsrechts und des Vertragsarztrechts eine wesentliche Rolle.

Medizinwirtschaftsrecht: Lösungen für eine komplexe Gesundheitslandschaft

Der Begriff des Medizinwirtschaftsrechts ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von rechtlichen Rahmenbedingungen, die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit von medizinischen Leistungserbringern, insbesondere Ärzten verbunden sind, und vereint damit Medizinrecht, Gesellschaftsrecht und andere Teilbereiche des Wirtschaftsrecht. Das Medizinwirtschaftsrecht betrachtet nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ärzte, Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen, sondern auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Vertragsbeziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen sowie die Vergütungssysteme. Mit seinem interdisziplinären Ansatz kommt dem Medizinwirtschaftsrecht, in einer zunehmend komplexen und regulierten medizinischen Landschaft, in der sowohl medizinische als auch wirtschaftliche Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden müssen, immer mehr Bedeutung zu.

Das Medizinwirtschaftsrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, das ständigem Wandel unterliegt. In den vergangenen Jahren haben sich die beruflichen Rahmenbedingungen für Ärzte und andere medizinische Leistungserbringer erheblich verändert. Diese Änderungen wurden mit dem Ziel eingeführt, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern, die Rechte der Patienten zu stärken und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Insbesondere haben sie einen großen Einfluss auf die Vertragsbeziehungen zwischen Ärzten, Patienten und anderen Akteuren im Gesundheitswesen. Ärzte und andere Beteiligte sind daher gefordert, sich kontinuierlich weiterzubilden und sich den rechtlichen Anforderungen anzupassen. 

Unsere Kanzlei unterstützt und berät Sie gezielt im Medizinwirtschaftsrecht und hat sich schwerpunktmäßig auf die Gestaltung von Verträgen im Bereich Gründung, Kauf/Verkauf, Anstellung für verschiedene Praxisformen, wie Einzelpraxen, Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) spezialisiert. Wir unterstützen unsere Mandanten zudem bei der Beratung und Vertragsgestaltung im Bereich der Praxisnachfolge und Praxisübergabe, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Weiterhin bieten wir umfassende Beratung im Bereich Mergers & Acquisitions, um Ärzten bei Verhandlungen und Transaktionen mit Investoren professionell zur Seite zu stehen

Immer am Puls der Zeit: Ihre Vorteile durch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Im Bereich des Medizinwirtschaftsrechts wirft eine Gesetzesänderung ihren Schatten voraus. Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und bringt wichtige Neuerungen für Ärzte mit sich. Es hat u. a. das Ziel, die Transparenz und Rechtssicherheit für kooperationswillige Freiberufler, einschließlich Ärzte, zu erhöhen. 

Die Vorteile des MoPeG im Überblick sind:
  • Klare Kündigungsfristen: Berufsausübungsgemeinschaften profitieren von festgelegten Kündigungsfristen, die Planbarkeit und Sicherheit bieten.
  • Vereinfachte Beschlussfassung: Kooperierende Ärzte in einer BAG müssen Beschlüsse einstimmig fassen. Individuelle Regelungen im Gesellschaftsvertrag bleiben möglich.
  • Fortbestand in Krisenzeiten: Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aufgrund von Todesfall, Insolvenz oder Kündigung bleibt die BAG bestehen, sofern keine abweichenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag vorliegen.
  • Registrierungsmöglichkeit: GbR können sich registrieren lassen, was insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Praxen oder Grundstücken erforderlich ist.
  • Einfachere Umwandlung in MVZ: BAGs in der Rechtsform einer GbR können ihre Praxis unkompliziert in eine MVZ GmbH umwandeln, um von den Vorteilen einer anderen Praxisform zu profitieren.
  • Neue Finanzprodukte: Banken und Versicherungen können spezielle Kontoführungs- oder Versicherungsservices für eingetragene BAG anbieten, was Ärzten zusätzliche Finanzierungsoptionen und maßgeschneiderte Versicherungslösungen bietet.

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung und Expertise im Bereich des Personengesellschaftsrechts und berät Ärzte umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem MoPeG. Wir unterstützen Sie dabei, bestehende Gesellschaftsverträge anzupassen und von den neuen Regelungen zu profitieren. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.

Unsere Tätigkeit für Sie

Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung in allen Belangen des Vertragswesens im medizinischen Bereich. Dabei unterstützen wir Sie entlang des kompletten Lebenszyklus Ihrer Praxis oder Ihres Unternehmens.

  • Vertragsgestaltung bei Gründungen Ihrer Arztpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), oder Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
  • Vertragsgestaltung bei Praxiskauf oder Praxisabgabe.
  • Arbeitsverträge für Ärzte in Klinik und Praxis
  • Ärztliches Gesellschaftsrecht: Recht für Ärzte
  • Gründung und Auseinandersetzung der Gemeinschaftspraxis
  • Werbe- und Wettbewerbsrecht

Kontaktieren Sie uns jetzt für umfassende und kompetente Expertise im Medizinrecht!

Häufige Fragen (FAQ)

Das Medizinwirtschaftsrecht umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Rahmenbedingungen, die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit von medizinischen Leistungserbringern, insbesondere Ärzten, verbunden sind. Es betrachtet sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ärzte und medizinische Einrichtungen als auch die rechtliche und wirtschaftlichen Vertragsbeziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen.
Im Medizinrecht spielen verschiedene Vertragsarten eine Rolle, darunter Gesellschaftsverträge (z.B. bei Gründung von Einzelpraxen, Praxisgemeinschaften, BAG und MVZ), Praxiskaufverträge, Arbeitsverträge (einschließlich Verträge für GmbH-Geschäftsführer) und Verträge im Zusammenhang mit der Praxisnachfolge und Praxisübergabe.

Das MoPeG bringt wichtige Neuerungen für Ärzte, um die Transparenz und Rechtssicherheit zu erhöhen. Dazu gehören klare Kündigungsfristen, eine vereinfachte Beschlussfassung, der Fortbestand der BAG in Krisenzeiten, die Registrierungsmöglichkeit für GbR, eine einfachere Umwandlung in ein MVZ und neue Finanzprodukte für eingetragene BAG. Unsere Kanzlei berät Ärzte umfassend zu den Möglichkeiten des MoPeG.

Unsere Kanzlei bietet umfangreiche Unterstützung in der Vertragsgestaltung für verschiedene Praxisformen, einschließlich Einzelpraxen, Praxisgemeinschaften, BAG und MVZ. Wir beraten und begleiten auch bei Praxisnachfolge und Praxisübergabe sowie bei Mergers & Acquisitions. Unser Ziel ist es, Ärzte professionell zu unterstützen und ihnen bei Vertragsangelegenheiten im Medizinwirtschaftsrecht zur Seite zu stehen.
Das MoPeG bringt wichtige Neuerungen für Ärzte mit sich und erhöht die Transparenz und Rechtssicherheit im Gesellschaftsrecht. Es ermöglicht klar geregelte Kündigungsfristen, eine vereinfachte Beschlussfassung, den Fortbestand der BAG in Krisenzeiten, die Registrierungsmöglichkeit von GbR, eine einfache Umwandlung in ein MVZ und eröffnet neue Finanzprodukte. Ärzte können von den Vorteilen des MoPeG profitieren und unsere Kanzlei berät sie umfassend zu den Möglichkeiten und Änderungen.
Die Zusammenarbeit von Ärzten in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) unterliegt den Regelungen des Gesellschaftsrechts, des ärztlichen Berufsrechts sowie des Vertragsarztrechts. Es müssen Vereinbarungen über die Organisation, die Aufgabenverteilung und die Vergütung getroffen werden.
Die Aufbewahrung von Patientenakten unterliegt den Regelungen des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht. Es müssen bestimmte Fristen und Sicherheitsmaßnahmen für die Aufbewahrung und den Schutz der Patientendaten eingehalten werden.
Die Zusammenarbeit von Ärzten und Krankenhäusern unterliegt den Regelungen des Vertragsrechts und des Medizinrechts. Es müssen Vereinbarungen über die Kooperation, die Vergütung und die Haftungsregelungen getroffen werden.

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