Dorn & Freudenberg Medizinwirtschaftsrecht

Rechtsanwalt für Praxisnachfolge und Praxisübernahme in Frankfurt, Wiesbaden und bundesweit

Ihre kompetenten Rechtsanwälte im Medizin- und Wirtschaftsrecht

Praxisnachfolge - recht kompliziert

Die Übergabe einer Arztpraxis und der damit verbundene Kauf sind von großer wirtschaftlicher Bedeutung für die Beteiligten, jedoch kompliziert in der Durchführung sowie mit verschiedenen Risiken verbunden. Dabei ist die Praxisnachfolge entscheidend für den weiteren beruflichen Werdegang des Käufers bzw. für die Altersabsicherung des Verkäufers. Ein Praxiskauf und ein reibungsloser Übergang an den Nachfolger ist nur möglich, wenn zuvor alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Fragen geklärt wurden. Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt wird die Praxisnachfolge so reibungslos wie möglich gestaltet. Denn schnell kann der Überblick über den Verkaufsprozess und alle relevanten Punkte des Praxiskaufvertrages verloren gehen, sodass Sie am Ende eine unerwartete Überraschung erleben und nicht kalkulierte Haftungsrisiken eingehen. Auch der Aus- oder Eintritt in eine BAG oder ein MVZ muss rechtlich begleitet werden, um den weiteren Erfolg der Praxis zu gewährleisten.

Bei uns ist Ihre Praxisübernahme in sicheren Händen, denn wir wissen, dass Sie nur das Beste für Ihre Praxis, das Praxispersonal und Ihre Patienten wollen!

KV-Zulassung – ohne sie geht nichts!

Ärzte, die sich mit einer eigenen Praxis selbständig machen wollen, benötigen zunächst eine Kassenzulassung (KV-Zulassung). 

  • Nur dadurch ist der Kassenarzt berechtigt, ärztliche Leistungen mit einer gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. 

    • Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung (KV). 

    • Die kassenärztliche Zulassung ist ein Erfordernis, um gesetzlich Krankenversicherte behandeln zu können. 

    • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bestimmte Leistungen für Therapien und Präventionsmaßnahmen. Daraufhin werden diese mit Vertragsärzten direkt abgerechnet oder als Kosten erstattet.

  • Der Praxisnachfolger muss sich selbst um den Erwerb einer KV-Zulassung kümmern. Diese muss er beim örtlichen Zulassungsausschuss beantragen. Für eine Zulassung gibt es strenge Voraussetzungen:

    • Eintragung ins Arztregister der KV

    • Approbation

    • Sitz als niedergelassener Arzt

    • Behandlungsmethoden müssen ausreichend, angemessen und wirtschaftlich sein

Der Praxisübernahmevertrag - das Herzstück der Praxisübernahme

Wurde zwischen dem abgebenden Arzt und dem Praxisnachfolger eine Einigung über alle Rahmenbedingungen der Praxisübernahme getroffen, wird ein Praxiskaufvertrag abgeschlossen.

Darin ist geregelt:

  • Übertragung aller Vermögensgegenstände und wichtigen Verträge der Praxis
    • In einer Arztpraxis bestehen häufig Leasingverträge, Dienstleistungs- und Wartungsverträge.
    • Auch über die laufenden Versicherungsverträge muss der Käufer informiert werden.
  • Einrichtungsgegenstände der Praxis
    • Inventar- und Einrichtungsgegenstände werden in einer Inventarliste zusammengefasst.
  • Kaufpreis und Kaufpreisklausel
    • Die Fälligkeit und Zahlung des Kaufpreises sowie Rechtsfolgen im Falle des Ausbleibens der Zahlung wie Verzugszinsen und Rücktritt vom Kaufvertrag werden geregelt.
  • Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes und Zulassung des Nachfolgers
    • Aufgrund der immensen wirtschaftlichen Bedeutung der KV-Zulassung sollte die Praxis erst übergehen, wenn der Käufer als Nachfolger zugelassen ist, was durch entsprechende Regelung im Kaufvertrag abgesichert werden sollte.
  • Übernahme Patientendaten
    • Ärztliche Schweigepflicht sowie Datenschutz müssen beachtet werden.
  • Regelungen über Übernahme von Verbindlichkeiten und Schulden
    • Gegebenenfalls muss der Mietvertrag durch eine Zustimmung des Vermieters übernommen werden.
    • Es muss geregelt werden, welche Schulden übergehen und welche der Verkäufer behält.
  • Übernahme aller bestehenden Arbeitsverhältnisse
    • Das bestehende Praxispersonal muss rechtzeitig über den Übergang informiert werden.
    • Der Käufer ist grundsätzlich verpflichtet, die bestehenden Arbeitsverträge zu übernehmen.
  • Haftung des Verkäufers
    • Es wird festgelegt, welche Gewährleistungen der Verkäufer für die verkaufte Praxis übernimmt und inwiefern der Verkäufer für Mängel an den verkauften Vermögensgegenständen haftet bzw. welche Haftungsbegrenzungen für ihn gelten.

Besonderheiten beim Verkauf von BAG und MVZ

Betreibt der verkaufende Arzt eine Arztpraxis gemeinsam mit weiteren Ärzten als BAG (früher: Gemeinschaftspraxis), oder MVZ können anstelle der Einzelwirtschaftsgüter (sog. Asset Deal) ebenfalls die Gesellschaftsanteile an der BAG bzw. dem MVZ (sog. Share Deal) verkauft werden:
  • Es erfolgt kein Verkauf von Einzelwirtschaftsgütern (z. B. Inventar und Patientenstamm)
  • Der Käufer erwirbt mit den Gesellschaftsanteilen das Eigentum an der BAG bzw. dem MVZ und somit kommt es zu einer Gesamtrechtsnachfolge hinsichtlich sämtlicher Aktiva, Passiva und Verträge der Gesellschaft.
    • Dadurch müssen einzelne Verträge und Rechtsverhältnisse nicht auf den Käufer übertragen werden, denn sie  verbleiben in der BAG bzw. dem MVZ.
    • Durch den Eintritt des neuen Gesellschafters in die BAG bzw. das MVZ verändern sich die äußeren Rechtsbeziehungen der BAG bzw. des MVZ mit Dritten grundsätzlich nicht.
  • Als Voraussetzung für die Anteilsübertragung müssen die Mitgesellschafter in der BAG bzw. dem MVZ dem Anteilsverkauf und dem Eintritt des Käufers zustimmen.
    • Die Arztkollegen der BAG müssen frühzeitig informiert und in die Vertragsverhandlungen einbezogen werden.
  • Der Verkauf und die Abtretung von Anteilen an Personengesellschaften (GbR/PartG) kann privatschriftlich erfolgen. Ist die BAG bzw. das MVZ dagegen als GmbH organisiert, muss der Kauf- und Abtretungsvertrag zwingend notariell beurkundet werden.
  • Ob ein Asset Deal oder ein Share Deal für den Verkäufer bzw. Käufer vorteilhaft ist, muss durch Prüfung der steuerlichen und rechtlichem Rahmenbedingungen im Einzelfall geprüft werden.

Kompetente Partner für eine erfolgreiche Praxisübernahme

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Medizinrechts und Gesellschaftsrechts unterstützen wir Sie bei allen Schritten zu einer reibungslosen und erfolgreichen Praxisübernahme. Denn wir beraten Sie sowohl bei der Strukturierung und Organisation des Verkaufs als auch bei der Erstellung und den Verhandlungen über die einzelnen Aspekte des Praxisübernahmevertrags. Hierbei werden wir Ihre Interessen optimal vertreten, sodass Sie möglichst keine Risiken übernehmen und der Übergang an den Praxisnachfolger so reibungslos wie möglich verläuft. Sind oder werden Sie Teil einer BAG oder eines MVZ? Dann werden wir auch den Verkauf oder Erwerb der Gesellschaftsanteile an der BAG bzw. dem MVZ für Sie rechtssicher gestalten und Sie persönlich auf dem Weg betreuen. Für uns steht der reibungslose Übergang des Praxiskaufs und der Praxisübernahme im Vordergrund. Denn wir wissen, dass Sie nur das Beste für Ihre Praxis und die Patienten wollen.

Praxiskauf? Praxisnachfolger finden? Wir unterstützen Sie bei allen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Fragen!

Häufige Fragen (FAQ)

Käufer erhalten meist über Praxisbörsen, Ausschreibungen im Ärzteblatt oder Newslettern, Anwälte oder professionelle Praxisvermittler Informationen über den Verkauf einer Praxis in ihrem Fachgebiet. Bei der Praxisnachfolge müssen u. a. Fragen der KV-Zulassung/Vertragsarztsitz, Datenschutz und Schweigepflicht beachtet werden.

Sobald der Kontakt hergestellt wurde, verhandeln die Parteien über den Zustand der Praxis sowie den Kaufpreis und diskutieren über einen Übergabetermin. Zeitlich richtet sich die Praxisübergabe auch nach den Fristen und Sitzungsplänen des jeweiligen Zulassungsausschusses. Dafür sollten 9 bis 12 Monate eingeplant werden.

Der Kauf einer Arztpraxis wird vor allem durch die Anforderungen der KV-Zulassung und anderer berufsspezifischen Besonderheiten verkompliziert. Diese müssen neben den allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Vorgaben im Rahmen der Planung und Abwicklung des Praxisverkaufs berücksichtigt und im Kaufvertrag abgebildet werden.
Als Arzt benötigen Sie eine KV-Zulassung, wenn Sie Ihre Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen lassen. Vertragsarzt kann nur werden, wer im Arztregister der KV eingetragen ist und über eine Approbation und Sitz als niedergelassener Arzt verfügt. Auch die Behandlungsmethoden werden geprüft.

Die Zulassung bei der gesetzlichen Krankenkassen wird beim Zulassungsausschuss der jeweiligen KV beantragt. Vertragsarztsitz und Fachgebiet müssen im Antragsformular angegeben werden. Außerdem sind verschiedene Dokumente und Nachweise beizufügen.

Mit einer Praxisübernahme binden Sie Ihre finanziellen Mittel in einer Praxis und Ihre berufliche Zukunft für mehrere Jahre an einen Ort. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie keine unkalkulierten Risiken eingehen und den richtigen Zeitpunkt finden. Für einen reibungslosen Übergang und als Eingewöhnung empfiehlt es sich, dass abgebender Arzt und Nachfolger zeitweise überlappend in der Praxis arbeiten.

Der Praxisübernahmevertrag ist das Herzstück des Praxiskaufs, denn darin befinden sich alle wesentlichen Punkte des Verkaufs wie Regeln zur Übertragung der Vermögensgegenstände, Überleitung der Zulassung und Haftung des Verkäufers. Der Praxiskaufvertrag muss auf Basis genauer steuerlicher und rechtlicher Prüfung maßgeschneidert auf die jeweils zu verkaufende Praxis erstellt und verhandelt werden, damit die Beteiligten keine unangemessenen Risiken eingehen.

Um den geeigneten Praxisnachfolger zu finden, sollten Sie nicht nur auf den Kaufpreis achten. Insbesondere die fachliche Qualifikation, die persönliche Eignung und die Zukunftsperspektiven des potenziellen Erwerbers sind von besonderer Bedeutung. Denn Sie wollen Ihre Patienten am Ende in guten Händen wissen.

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