Das MVZ hat keinen Honoraranspruch ohne einen ärztlichen Leiter
Das Vorhandensein eines ärztlichen Leiters ist für ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) entscheidend, um Honorarverluste zu vermeiden. Gemäß einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts München kann ein MVZ ohne ärztlichen Leiter keine Leistungen abrechnen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, einen Stellvertreter zu benennen, der im Falle der Abwesenheit die ärztliche Leitung kommissarisch übernehmen kann.
Verkauf des Patientenstamms
Die Patientenkartei ist ein zentraler Wertgegenstand in Arztpraxen. Ein isolierter Verkauf des Patientenstamms verstößt gegen Gesetze. Wir bieten Beratung für Praxisübergaben, unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Verantwortung der ärztlichen Leiter und Geschäftsführer in MVZ-Träger-GmbH’s
Erfahren Sie mehr über die Verantwortlichkeiten und Risiken von ärztlichen Leitern und Geschäftsführern sowie deren Einfluss auf Vertragsgestaltungen.
Gründung & Gesellschaftsvertrag einer Gemeinschaftspraxis (BAG) von (Zahn)Ärzten
Selbstständigkeit als (Zahn)Arzt? Entdecken Sie die Vorteile der Gründung einer Gemeinschaftspraxis (BAG). Dieser Fachbeitrag führt Sie durch rechtliche Aspekte wie Gesellschaftsvertrag, Rechtsformwahl und Haftungsfragen und unterstreicht die Wichtigkeit einer sachkundigen Beratung. Ideal für (Zahn)Ärzte, die mehr Freiheit und finanzielle Möglichkeiten suchen.
Verträge für Ärzte
Sie benötigen Hilfe bei der Vertragsgestaltung für Ihre Praxis? Mit unserer Hilfe erhalten Sie Rechtssicherheit und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Praxis.
Verkauf einer Arztpraxis – (Praxisabgabe / Praxisnachfolge / Praxisübernahme)
Die Übergabe einer Arztpraxis ist ein komplexer Prozess, der rechtzeitige Planung, sorgfältige Prüfung und rechtlichen Beistand erfordert. Dieser Fachbeitrag taucht tief in den Praxisabgabe-Prozess ein, von der Suche nach einem geeigneten Käufer über die Bewertung und Verhandlung bis zu den steuerlichen Implikationen.
Gründung und Umwandlung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ): Vorteile, Rechtsformen und Voraussetzungen. Unsere Dienstleistung im Medizinwirtschaftsrecht
Dr. jur. Rainer Freudenberg, LL.M.
Gesellschaftsverträge für BAG und MVZ
Bei Abschluss und Änderung von Gesellschaftsverträgen müssen viele komplexe Regelungsmaterien bedacht werden, wie die Gewinnverteilung, die Haftung der Gesellschafter, der Austritt und die Abfindung von Gesellschaftern und Wettbewerbsverbote. Wir unterstützen Sie zielgerichtet bei der Vertragsgestaltung.